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Anwalt für Erbrecht in Saarlouis und dem Saarland

Erbrecht ist ein komplexes Gebiet. Das Thema rührt unmittelbar an das Tabuthema Tod an und wird daher in Familien oft nur mit Unbehagen angesprochen oder gar verschwiegen. In unserer Fachkanzlei für Erbrecht in Saarlouis haben wir viel Erfahrung darin gesammelt, uns Ihren Fragen zum Erbrecht sowohl mit dem dafür notwendigen menschlichen Feingefühl als auch mit juristischer Kompetenz anzunehmen.

Wir unterstützen Sie dabei, sinnvolle erbrechtliche Lösungen zu finden, bei der Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages unter Einbezug Ihrer individuellen Lebensverhältnisse wie Güterstand in der Ehe, krankes und behindertes Kind, Erbfolge oder Enterbung. Nach dem Erbfall unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung der Ansprüche in der Erbengemeinschaft und des gesetzlichen Pflichtteils.

In welchen Fällen sollten Regelungen zum Erbe getroffen werden?

Für die Frage, ob Sie erbliche Belange regeln sollen, prüfen Sie für sich zunächst diese Voraussetzungen:

  • Keinerlei Besitz löst keinen Erbfall aus. Sie müssen im Fall der Besitzlosigkeit nichts regeln.
  • Wenig Besitz wird ohne Sonderregelungen im Erbfall gesetzlich verteilt. Möchten Sie etwa die Erbfolge anders regeln, dann sollten Sie Vorsorge durch ein Testament treffen.
  • Viel Besitz benötigt für den Erbfall detaillierte Regelungen. Besitzen Sie also viel, dann müssen Sie alles regeln.

Selbst, wenn Sie ihren Besitz als wenig wertvoll betrachten, kann er im Erbfall bei nicht eindeutiger Regelung Streitigkeiten auslösen.

Nutzen Sie unser Online Formular Erbrecht – wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!

Mit einem Testament lassen sich Unklarheiten vorbeugen. Für Ihre Fragen zum Erbrecht haben wir auf unserer Webseite ein Online Formular für Erbrecht erstellt. Mit Hilfe vorbereiteter Fragen und über ein ergänzendes Textfeld können Sie dort eine Anfrage zum Erbrecht an uns schicken. Für eine Erstberatung setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Persönliche Daten, die Sie an unsere Anwaltskanzlei für Erbrecht in Saarlouis übermitteln, behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Berliner Testament für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften

Um sich bei der Erbfolge gegenseitig abzusichern, verfassen Ehe- und Lebenspartner gerne ein sogenanntes "Berliner Testament". Der Grundgedanke dieser Testamentsform ist, dass die in diesem letzten Willen aufgeschriebene Erbregelung nur gemeinsam festgelegt werden kann. Eine Änderung oder Auflösung des Berliner Testaments ist nur möglich, wenn beide Parteien dies unterschreiben. Im Internet kursieren zahlreiche Vorlagen für solch ein Berliner Testament.

In unserer Praxis als Rechtanwalt für Erbrecht in Saarlouis haben wir es dann leider oft mit Fällen zu tun, in denen es trotz eines vorliegenden Berliner Testaments zu Streitigkeiten kommt. Denn auch ein Berliner Testament sollte auf Ihre individuellen Lebensverhältnisse zugeschnitten sein. Unsere Rechtsanwältin für Erbrecht, Frau Ottilia L. Solander, berät Sie gerne zu dieser Testamentsform, prüft ein eventuell schon vorhandenes Testament auf mögliche Fallstricke und zeigt Ihnen natürlich auch gerne alternative Lösungen für Ihren individuellen Fall auf.

Ihre Anwälte in Saarlouis klären auch das Erbrecht für Firmen

Firmenübergaben stellen aus erbrechtlicher Sicht eine besondere Herausforderung dar. Der zu verwaltende Nachlass muss hier oft nicht nur den gesetzlichen Ansprüchen von Kindern und Ehe- oder Lebenspartnern entsprechen, sondern soll auch so geregelt werden, dass eine Fortführung der Unternehmensgeschäfte gewährleistet und möglich wird. Als Anwalt für Erbrecht in Saarbrücken, Saarlouis und dem gesamten Saarland haben wir schon häufig solche Firmenübergaben erfolgreich umgesetzt. Firmeninhaber nehmen unsere beratenden und begleitenden Dienste in Anspruch, wenn sich

  • der Inhaber aus Altersgründen zur Ruhe setzen möchte
  • der Inhaber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig ist oder
  • ein Erbfall ohne vorherige Klärung eingetreten ist
  • Vermögen im Ausland liegt und deutsches Recht angewandt werden soll

Die vertragliche Vorsorge zu Lebzeiten entlastet hierbei den Inhaber und seine gesetzlichen Erben rechtzeitig. Nehmen Sie für einen solchen Fall unsere Erstberatung als Anwalt für Erbrecht in Saarbrücken in Anspruch. Sie finden auf unserer Webseite dafür das Formular Online-Erbrecht. Oder kontaktieren Sie uns telefonisch bzw. per E-Mail für eine konkrete Terminvereinbarung in unserer Anwaltskanzlei Solander am Kanzleisitz Saarlouis!

Hilfe bei einem Erbe aus dem (oder ins) Ausland

Ob eine Erbfall im Inland oder im Ausland eintritt, ist juristisch stets von großer Relevanz. Wir beraten Sie gern und sind für Sie als kompetente Vertreter in allen Erbrechtsfragen für Sie da! Sei es  zu einem Erbe aus dem Ausland, ins Ausland oder natürlich auch innerhalb Deutschlands. Unsere Anwältin für Erbrecht steht ihnen jederzeit persönlich in Saarlouis, oder aber auch telefonisch sowie schriftlich zur Verfügung. Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, werden unsere Kanzleianwälte gerne auch bundesweit für Sie tätig.

Allgemeines zum Erbrecht

Sie haben Fragen zum Erbrecht?

Zum Online-Erbrecht-Formular

Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Glossar zum Erbrecht

Hier finden Sie ein Erbrecht-Wörterbuch. Rechtsanwältin Ottilia L. Solander ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)

Zum Glossar


Ihre Ansprechpartnerin

Ottilia L. Solander, Fachanwältin für Familienrecht,
Rechtsanwältin, Mediatorin


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