Rechtsanwalt Verkehrsrecht Saarlouis

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis - für gerichtliche und außergerichtliche Fälle

Das Verkehrsrecht ist ein juristisches Teilgebiet, für das Sie in der Anwaltskanzlei Solander kompetente Ansprechpartner finden. Dabei können Sie zunächst die beratenden Dienste und im Fall eines Rechtsstreits die Vertretung durch die Kanzlei in Saarlouis in Anspruch nehmen. Die kompetente Unterstützung bewahrt Sie vor Nachteilen, beispielsweise nach einem Unfall, und steht Ihnen in allen Fragen rund um Verkehrsverwaltungsrecht, Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht zur Seite.

Das Verkehrsrecht ist ein Spezialgebiet des Zivilrechtes. Wir vertreten Sie beispielsweise in Fragen, wie mache ich einen Schadensersatzanspruch geltend oder wehre ich Schadensersatzansprüche gegenüber Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung ab.

Dabei vertreten wir Sie als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Saarlouis auch bei Ansprüchen, die aus einem Unfall im Ausland herrühren gegenüber einer ausländischen Versicherung oder dem Büro Grüne Karte in Deutschland.

  • Regulierung von Verkehrsunfällen mit Sach- und Personenschäden
  • Verkehrsvertragsrecht (Kauf- bzw. Leasingverträge, etc.)
  • Verkehrsversicherungsrecht (insbes. Recht der Kraftfahrt- und Kaskoversicherung)


Fachgebiete beim Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis

Verkehrszivilrecht

In diesem Fachgebiet vertritt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Solander bei

  • der Abwicklung von Verkehrsunfällen
  • juristischen Schritten zum Gewährleistung- bzw. Sachmängelrecht
  • der Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz (gerichtlich und außergerichtlich)
  • beim Versicherungsvertragsrecht, darunter Regress- und Versicherungsansprüche aus Teil- und Vollkasko

Die Vertretung im Verkehrszivilrecht gilt für Sie als Geschädigter ebenso wie für Sie als Beschuldigter. Falls jemand Ansprüche gegen Sie geltend macht, prüfen wir fallabhängig mögliche Gegenschritte und begleiten Sie bis zum Ende eines solchen Falls. Sofern eine außergerichtliche Einigung fehlschlägt oder nicht möglich ist, übernehmen wir auch für die gerichtlichen Verfahren Ihre rechtliche Vertretung.

 

Verkehrsstrafrecht 

Möglicherweise sind Sie Beteiligter bei einem Verkehrsunfall, der große Schäden angerichtet hat oder zumindest eine starke Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bedeutete? Unsere Kanzlei vertritt Sie, falls Sie Unfallopfer oder ein Angehöriger sind, falls Sie eigene Ansprüche gerichtlich einklagen möchten oder als Nebenkläger in einem solchen Verfahren auftreten. Zu den durch uns vertretenen Teilgebieten gehören (beispielhafte Aufzählung):

  • Trunkenheit am Steuer (Fahrrad / Auto)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung
  • Nebenklage als Angehöriger eines Unfallopfers oder als Unfallopfer

Auch zur Verteidigung gegen Vorwürfe, die von anderen Parteien gegen Sie erhoben werden, können Sie uns als juristischen Beistand beauftragen.


Ordnungswidrigkeitenrecht

In diesem Teilgebiet des Verkehrsrechts benötigen Sie rechtlichen Beistand für

  • die juristische Prüfung und ggf. Abwehr von Bußgeldbescheiden
  • Bußgeldverfahren gegen Speditionen

Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis ist es dabei unsere Aufgabe, zugegangene Bußgeldbescheide zu prüfen und nach Sachlage anzufechten. Wird ein Bußgeldverfahren gerichtlich durchgeführt, finden Sie in unserer Anwaltskanzlei Solander kompetente Anwälte als juristische Vertreter in allen Phasen eines solchen Verfahrens.


Verkehrsverwaltungsrecht

Dieses Teilgebiet des Verkehrsrechts behandelt vor allem alle Belange rund um den Führerschein. Anwaltskanzlei Solander wird für Sie tätig bei:

  • Punkte-Einträgen im Flensburger Verkehrszentralregister
  • Parkverstößen und Abschlepp-Problemen
  • Entzug / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, MPU-Anordnung

 

So können wir als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis am schnellsten tätig werden

Um zu erfahren, was genau wir für Sie tun können, nutzen Sie am besten unser Rückrufformular.

Ein Ansprechpartner aus der Anwaltskanzlei Solander ruft Sie daraufhin zurück. Hier können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren oder – je nach Sachlage – sofort weitere nötige Schritte vereinbaren.

Sie können den auf der Homepage unter Downloads veröffentlichten Fragenkatalog als Anhaltspunkt sehen, für die Fragen die bei einer Unfallaufnahme wichtig sind.

Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme per E-Mail. Auch hierbei ist es vorteilhaft, wenn Sie Ihr Anliegen kurz schildern. Stichpunkte genügen in der Regel, um den zuständigen Ansprechpartner zu finden. Hinsichtlich der Kosteneinschätzung ist anschließend eine umfassendere Absprache nötig.


Beachten Sie auch die Möglichkeit, über unser Formular eine Online-Erstberatung anzufordern!

 

Ihre Ansprechpartnerin

Elke Koster,
Rechtsanwältin


Ihre Kontaktmöglichkeiten

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oder rufen Sie an: 06831 73091