Recht der EU

Recht der Europäischen Union

Das Recht der Europäischen Union, auch Unions- und Gemeinschaftsrecht, durchdringt immer mehr die Wirtschafts- und Lebensverhältnisse der EU–Bürger. Sowohl die Rechtsakte als auch deren Zustandekommen sind wenig verständlich. Wesentlich ist die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Sowohl im Familien – als auch im Erbrecht sind und werden von der EU neue Vorschriften entwickelt, um die Lebensverhältnisse anzugleichen. Unterhaltstitel sind mittlerweile einfacher zu erlangen und zu vollstrecken. Auch geht es um die Anerkennung der Testamente in Mitgliedstaaten und deren Durchsetzung, oder um Wahlmöglichkeiten der EU Bürger bezüglich der Wirkungen in der Ehe wie z. B. der Deutsch-Französische Wahlgüterstand.

  • Erlangung eines Unterhaltstitels
  • Vollstreckung von Unterhaltstiteln
  • Scheidung von EU Bürgern außerhalb ihres Heimatstaates
  • Beratung über die Auswirkungen der Rechtswahl im Verhältnis zum Heimatstaat
  • Schadensersatz wegen Flugverspätung
  • Datenschutz
  • Die Europäische Vorsorgevollmacht

Das Recht der EU geht nationalem Recht vor. Das EU-Recht bezeichnet das Recht der Europäischen Gemeinschaften und das Recht der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Rechtssystem, das Vorrang vor den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hat. An seiner Einführung, Überwachung und Weiterentwicklung sind die Staaten der EU beteiligt. Die für Unternehmen oder natürliche Personen in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen sind EU-Richtlinien und –Verordnungen mit deren Umsetzungsvorschriften in dem jeweiligen nationalen Rechtssystem.

Viele Unternehmen, vorrangig die, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind, sind von EU-Richtlinien oder -Verordnungen betroffen, da sie ihnen Gebote und Verbote auferlegen, wie Produkte zu fertigen sind, welche Inhaltsstoffe enthalten sein dürfen etc. Die Meisten haben häufig Probleme, diese Vorgaben zu verstehen und anhand der nationalen Regelungen umzusetzen.

Die anwaltliche Tätigkeit besteht darin, den Unternehmen Hilfestellungen zu geben, die oben beschriebenen EU-Vorgaben richtig umzusetzen.