Versicherungsrecht Saarlouis | Saarland:

In Deutschland wo ca. 460 Millionen Versicherungsverträge existieren, ist das Versicherungswesen von wichtiger wirtschaftlicher Bedeutung. Die Produkte der Versicherungswirtschaft sind vielfältig und kaum überschaubar.

Die Leistungsabsage eines  Versicherers sollte nie ungeprüft hingenommen werden. Die Ablehnung des Versicherungsschutzes, der ja z. B. bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung existenzsichernd sein soll,  muss im Hinblick auf die vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen  in rechtlicher Hinsicht geprüft werden. Möglicherweise sind auch weitere Gutachten einzuholen, die die Eintrittspflicht der Versicherung untermauern. Wir beraten Sie gründlich darüber, ob sich eine Auseinandersetzung mit dem Versicherer lohnt und welche weiteren Schritte zur Erlangung der Versicherungsleistung sinnvoll und erforderlich sind.

  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Feuerversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kraftfahrzeugversicherung
  • Transportversicherung
  • Reiserücktrittversicherung
  • Rentenversicherung
  • Betriebliche Altersversorgung

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Elke Koster,
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