Neuigkeiten zur Rechtssprechung

Aktuelles

Widerruf einer Schenkung aufgrund groben Undanks

Die Möglichkeit eines Schenkungswiderrufs kommt dann in Betracht, wenn objektiv eine schwere Verfehlung des Beschenkten gegenüber dem Schenker und subjektiv eine Gesinnung voraussetzt, die die zu erwartende Dankbarkeit vermissen lässt.

Wird ein Beschenkter von dem Schenker mit der Absicht beschenkt, dass dieser die Pflege für den Schenker übernimmt und missachtet der Beschenkte den Willen des Schenkenden, kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Schenkung vom Schenkenden widerrufen werden könnte.

Dies könnte dann der Fall sein, wenn der Beschenkte über das Schicksal des Schenkenden ohne oder gegen deren Willen eine Entscheidung über dessen Schicksal trifft, die mit dem Schenkenden nicht abgestimmt worden ist, als eine schwere Verfehlung gewertet werden könnte.

Dementsprechend ist die personelle Autonomie des Schenkers zu achten, in der Form, dass dieser – sofern er noch in der geistigen und psychischen Verfassung ist - selbst über sein Schicksal zu entscheiden.

Zurück