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Scheidung des beschenkten Nachwuchses nach Grundstückschenkung

Eine häufig verdrängte Befürchtung seitens der Grundbesitz übergebenden Eltern ist die Scheidung des übernehmenden Kindes, bei der dann im schlimmsten Fall die übergebene Immobilie als Bestandteil des Zugewinns hälftig geteilt wird.

Zwar wird das Schwiegerkind im gesetzlichen Güterstand nicht automatisch Miteigentümer, aber beim Zugewinn können während der Ehe erfolgte Schenkungen von Immobilieneigentum in das Anfangsvermögen fallen, wenn nur das Kind und nicht das Schwiegerkind beschenkt wurde.

Dies wird dann relevant, wenn die Schenkung zwar in das Anfangsvermögen des eigenen Kindes fällt, das Grundstück aber aufgrund von Wertsteigerungen in den Zugewinnausgleich fallen. Es wird zum Beispiel ein Bauerwartungsland verschenkt, das später zu Bauland wird.

Um dies zu umgehen, könnte dies durch Ehevertrag unterbunden werden, in dem vereinbart wird, dass die Herausnahme der Immobilie einschließlich der Gegenleistung aus dem Zugewinn herausgezogen wird.

Des weiteren könnte aber auch die Vereinbarung getroffen werden, dass die Übergeber im Falle einer Scheidung die Rückübertragung zu tätigen haben.

Eine solche vertragliche Regelung verhindert später im sog. worst Case, dass ein langwieriges Gerichtsverfahren  angestrebt werden muss, um die Schenkung zurückzuerlangen.

Hier berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht, wenn sie im Rahmen einer Familienmediation die Problematik diskutieren wollen oder wenn Sie sich gegen einen Rückforderungsanspruch zur Wehr setzen wollen oder gar selbst eine Schenkung zurückfordern.

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