Erbrecht - ein komplexes Gebiet.

Das Thema rührt unmittelbar an das Tabuthema Tod an und wird daher in Familien oft nur mit Unbehagen angesprochen oder gar verschwiegen. In unserer Fachkanzlei für Erbrecht in Saarlouis haben wir viel Erfahrung darin gesammelt, uns Ihren Fragen zum Erbrecht sowohl mit dem dafür notwendigen menschlichen Feingefühl als auch mit juristischer Kompetenz anzunehmen. Wir unterstützen Sie dabei, sinnvolle erbrechtliche Lösungen zu finden, bei der Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages unter Einbezug Ihrer individuellen Lebensverhältnisse wie Güterstand in der Ehe, krankes und behindertes Kind, Erbfolge oder Enterbung. Nach dem Erbfall unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung der Ansprüche in der Erbengemeinschaft und des gesetzlichen Pflichtteils.

Was ist eine Erbengemeinschaft ?

Wenn zwei oder mehr Personen Erben sind, bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass ist dann gesamtschuldnerisch gebunden. Für Verbindlichkeiten oder Schulden haftet nur der Nachlass. Die rechtlichen Folgen der Erbengemeinschaft sind kompliziert, so kann nur gemeinsam und nur mit Zustimmung aller Erben über Nachlassgegenstände verfügt werden, z. B. eine Immobilie verkauft werden. Obwohl der BGH die Verwaltung des Nachlasses per Mehrheitsbeschluss zugelassen hat, so gilt ansonsten dass Maßnahmen einstimmig beschlossen werden können. Jeder Erbe haftet für die anderen Erben mit. Für die Gesamtauseinandersetzung ist ein Auseinandersetzungsplan zu entwerfen. Da sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft sich nicht ausgesucht haben, kann nicht vorausgesetzt werden, dass jeder die gleichen Interessen verfolgt. Außerdem ist bei Kindern – Abkömmlingen – zu berücksichtigen, dass diese möglicherweise Ausstattungen erhalten haben, oder Schenkungen, die zur Ausgleichung zu bringen sind. Auch kann es schwierig sein, an den Nachlass zu kommen, wenn ein Erbe für den Verstorbenen dessen Geschäfte geführt hat. Hier ist zu prüfen, inwiefern Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können und wie sie durchgesetzt oder abgewehrt werden.

Testament und Pflichtteil | Pflichtteilsrecht

Niemand muss ein Testament errichten. Die Folge ist, dass die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1899 gelten. Dies wird möglicherweise nicht der aktuellen Familiensituation in einer Patchwork-Familie gerecht. Oder ein Erbe soll von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Oder ein Kind ist behindert und ein Behindertentestament soll ihm die Wohltaten des elterlichen Vermögens erhalten. Oder ein Testament wird errichtet, um den nicht verheirateten Partner zu bedenken. Ein Testament ist wirksam, wenn es vollständig eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Es ist also nicht notwendig ein notarielles Testament zu errichten. Für Erbverträge, ist jedoch die notarielle Form vorgesehen. Das eigenhändige Testament kann zuhause aufbewahrt werden. Wer vom Tod einer Person erfährt und ein Testament in Besitz hat oder findet, muss dieses im Original beim Zuständigen Nachlassgericht abgeben. Abzuliefern ist alles, was ein Testament sein könnte (unter Umständen auch ein Brief oder Schmierzettel), vor allem aber auch ungültige, formunwirksame und widerrufene Testamente. Das Nachlassgericht „eröffnet“ dann das Testament, d.h. es stellt den Willen des Verstorbenen dessen gesetzlichen Erben und den Bedachten zu. Wenn Zweifel an der Richtigkeit des letzten Willens bestehen, oder das Testament so alt ist, dass die aktuelle Lebenssituation nicht erfasst ist, kann das Testament ausgelegt werden oder der „übergangene“ Erbe kann das Testament anfechten. Zwar ist es nicht die Aufgabe des Erblassers seinen Bedachten Steuern zu sparen, aber die Aspekte der Erbschaftssteuer sollten berücksichtigt werden, damit der Nachlass so fortgeführt wird, wie er übergeben wurde.

Pflichtteil beim Erbrecht

Den Pflichtteil können nach § 2303 BGB Kinder, Enkel usw. also Abkömmlinge des Erblassers, sog. Erben 1. Ordnung Ehegatten Eltern geltend machen. Sie sind gesetzlich erbberechtigt, aber von der Erbfolge ausgeschlossen. Dies kann durch Testament des Erblassers geschehen oder dadurch, dass der Erblasser sein Vermögen in den letzten 10 Jahren verschenkt hat. In bestimmten Fällen ist es außerdem zulässig und sinnvoll, das Erbe auszuschlagen, um gezielt den Pflichtteil geltend zu machen. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch in Geld in Höhe der Hälfte des Erbteiles. Er verjährt innerhalb von 3 Jahren zum Ende des Jahres nach Kenntnis des Erbfalles.

Glossar zum Erbrecht

Hier finden Sie ein Erbrecht-Wörterbuch. Rechtsanwältin Ottilia L. Solander ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)

Erbrecht

Anwältin für Erbrecht in Saarlouis und dem Saarland

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Sollten wir wider Erwarten aus dem hier abgeschlossenen Vertrag mit Ihnen rechtliche Auseinandersetzungen führen müssen, weisen wir auf die für Verbraucher kostenfreie  zur alternativen Streitbeilegung hin.

Seit 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Onlinedienstverträge mit Verbrauchern schließen.

Die OS-Plattform ist unter folgendem Link zu finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

In welchen Fällen sollten Regelungen zum Erbe getroffen werden?

Für die Frage, ob Sie erbliche Belange regeln sollen, prüfen Sie für sich zunächst diese Voraussetzungen:

  • Keinerlei Besitz löst keinen Erbfall aus. Sie müssen im Fall der Besitzlosigkeit nichts regeln.
  • Wenig Besitz wird ohne Sonderregelungen im Erbfall gesetzlich verteilt. Möchten Sie etwa die Erbfolge anders regeln, dann sollten Sie Vorsorge durch ein Testament treffen.
  • Viel Besitz benötigt für den Erbfall detaillierte Regelungen. Besitzen Sie also viel, dann müssen Sie alles regeln.

Selbst, wenn Sie ihren Besitz als wenig wertvoll betrachten, kann er im Erbfall bei nicht eindeutiger Regelung Streitigkeiten auslösen.

Nutzen Sie unser Online Formular Erbrecht – wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!

Mit einem Testament lassen sich Unklarheiten vorbeugen. Für Ihre Fragen zum Erbrecht haben wir auf unserer Webseite ein Online Formular für Erbrecht erstellt. Mit Hilfe vorbereiteter Fragen und über ein ergänzendes Textfeld können Sie dort eine Anfrage zum Erbrecht an uns schicken. Für eine Erstberatung setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Persönliche Daten, die Sie an unsere Anwaltskanzlei für Erbrecht in Saarlouis übermitteln, behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Berliner Testament für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften

Um sich bei der Erbfolge gegenseitig abzusichern, verfassen Ehe- und Lebenspartner gerne ein sogenanntes „Berliner Testament“. Der Grundgedanke dieser Testamentsform ist, dass die in diesem letzten Willen aufgeschriebene Erbregelung nur gemeinsam festgelegt werden kann. Eine Änderung oder Auflösung des Berliner Testaments ist nur möglich, wenn beide Parteien dies unterschreiben. Im Internet kursieren zahlreiche Vorlagen für solch ein Berliner Testament.

In unserer Praxis als Rechtanwalt für Erbrecht in Saarlouis haben wir es dann leider oft mit Fällen zu tun, in denen es trotz eines vorliegenden Berliner Testaments zu Streitigkeiten kommt. Denn auch ein Berliner Testament sollte auf Ihre individuellen Lebensverhältnisse zugeschnitten sein. Unsere Rechtsanwältin für Erbrecht, Frau Ottilia L. Solander, berät Sie gerne zu dieser Testamentsform, prüft ein eventuell schon vorhandenes Testament auf mögliche Fallstricke und zeigt Ihnen natürlich auch gerne alternative Lösungen für Ihren individuellen Fall auf.

Ihre Anwälte in Saarlouis klären auch das Erbrecht für Firmen

Firmenübergaben stellen aus erbrechtlicher Sicht eine besondere Herausforderung dar. Der zu verwaltende Nachlass muss hier oft nicht nur den gesetzlichen Ansprüchen von Kindern und Ehe- oder Lebenspartnern entsprechen, sondern soll auch so geregelt werden, dass eine Fortführung der Unternehmensgeschäfte gewährleistet und möglich wird. Als Anwalt für Erbrecht in Saarbrücken, Saarlouis und dem gesamten Saarland haben wir schon häufig solche Firmenübergaben erfolgreich umgesetzt. Firmeninhaber nehmen unsere beratenden und begleitenden Dienste in Anspruch, wenn sich

  • der Inhaber aus Altersgründen zur Ruhe setzen möchte
  • der Inhaber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig ist oder
  • ein Erbfall ohne vorherige Klärung eingetreten ist
  • Vermögen im Ausland liegt und deutsches Recht angewandt werden soll

Die vertragliche Vorsorge zu Lebzeiten entlastet hierbei den Inhaber und seine gesetzlichen Erben rechtzeitig. Nehmen Sie für einen solchen Fall unsere Erstberatung als Anwalt für Erbrecht in Saarbrücken in Anspruch. Sie finden auf unserer Webseite dafür das Formular Online-Erbrecht. Oder kontaktieren Sie uns telefonisch bzw. per E-Mail für eine konkrete Terminvereinbarung in unserer Anwaltskanzlei Solander am Kanzleisitz Saarlouis!

Hilfe bei einem Erbe aus dem (oder ins) Ausland

Ob eine Erbfall im Inland oder im Ausland eintritt, ist juristisch stets von großer Relevanz. Wir beraten Sie gern und sind für Sie als kompetente Vertreter in allen Erbrechtsfragen für Sie da! Sei es  zu einem Erbe aus dem Ausland, ins Ausland oder natürlich auch innerhalb Deutschlands. Unsere Anwältin für Erbrecht steht ihnen jederzeit persönlich in Saarlouis, oder aber auch telefonisch sowie schriftlich zur Verfügung. Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, werden unsere Kanzleianwälte gerne auch bundesweit für Sie tätig.