| Familienrecht beinhaltet die Probleme
in der Ehe und der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit den
Bereichen Vermögen und Schulden, elterliche Sorge und Umgangsrecht.
Auch das Recht der Trennung mit den Gebieten Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung. Erbrecht umfaßt die Testamentsgestaltung und
die Durchsetzung der Erb- und Pflichtteilsansprüche. Die Übergabe des
Vermögens und eventuell sogar eines Betriebes sollte von dem Erblasser so vollzogen
werden, dass möglichst langwierige spätere Streitigkeiten der Familienmitglieder nicht
eintreten. Deshalb ist hier die Beratung bei der Erstellung des Testamentes ein
Hauptarbeitsbereich. Insbesondere bei der Übertragung eines Betriebes auf die
Erben bzw. auch bei der Auslagerung eines Betriebes aus dem Vermögen und vorweggenommene
Erbfolgeregelungen.
Arbeitsrecht ist ein Gebiet auf dem auch
die rechtlichen Änderungen an der Tagesordnung sind. Deshalb berate und streite ich im
Individualarbeitsrecht, wie Kündigungsschutz, Abfindung, betriebliche Altersversorgung.
Verwaltungsrecht regelt die
Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Dies können Eingriffe ins Eigentum,
Umweltrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht sein. Andererseits sind damit
auch Fragen der Staatsangehörigkeit, des Rechtes auf Asyl und der
Arbeitserlaubnis für Bürger der EU und weiterer Ausländer verbunden .
Verkehrsrecht sind die Fallen der
täglichen Teilnahme am Straßenverkehr. Ich wickle Ihren Unfall vollständig ab:
Halterermittlung, Haftpflichtversicherung, Gutachterbestellug und Abrechnung. Bußgeldsachen
und Verteidigung in Verkehrsprozessen übernehme ich ebenso.
Immer mehr ist es Aufgabe des Anwaltes zu beraten, und zwar derart, dass Prozesse
vermieden werden. Deshalb beschäftige ich mich mit Fragen der Mediation und der
Streitschlichtung und arbeite mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zusammen. |