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Auch in der Anwaltskanzlei ist es notwendig über Preise zu reden. Sie als Mandant erwarten berechtigt einen leistungsfähigen Betrieb, der sowohl fachlich und auch technisch Ihren Anforderungen genügt. Diese Investition muß finanziert sein. Deshalb ist eine ausgewogenen Kostenstruktur notwendig.

Grundsätzlich rechnen Anwälte Ihre Gebühren nach der BRAGO - Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - ab.

Eine Erstberatung, die eine umfassende Beratung umfasst, wird dann mit höchstens 350.- DM vergütet. Dieser Gebührensatz entspricht nicht immer auch dem Haftungsrisiko des Anwaltes. Deshalb steht es ihm frei auch Honorarvereinbarungen zu treffen oder mit seinem Mandanten einen Stundensatz zu vereinbaren. Der Stundensatz kann zwischen 200.- DM und 1000.- DM liegen, wobei die Mandanten in manchen Fällen bei der Vereinbarung eines Stundenhonorares günstiger rechnen als bei der Abrechnung nach BRAGO.

Reden Sie mit mir auch über Ihre Preisvorstellungen.

Arme Parteien kläre ich selbstverständlich über die Möglichkeit der Beratungshilfe und der Prozeßkostenhilfe auf.