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Probleme anläßlich
Trennung und Scheidung
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Eheverträge
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Die nichteheliche
Lebensgemeinschaft
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Erbrecht:
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Allgemein
o
Erbfolge bei
Übertragung von betrieblichen Vermögenswerten
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Individualarbeitsrecht
Fragen sie weitere Angebote an.
Auch in der Anwaltskanzlei
ist es notwendig über Preise zu reden. Sie als Mandant erwarten berechtigt
einen leistungsfähigen Betrieb, der sowohl fachlich und auch technisch Ihren
Anforderungen genügt. Diese Investition muß finanziert sein. Deshalb ist eine
ausgewogenen Kostenstruktur notwendig.
Grundsätzlich
rechnen Anwälte Ihre Gebühren nach der BRAGO -
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - ab.
Eine
Erstberatung, die eine umfassende Beratung umfasst, wird dann mit höchstens
350.- DM vergütet. Dieser Gebührensatz entspricht nicht immer auch dem
Haftungsrisiko des Anwaltes. Deshalb steht es ihm frei auch
Honorarvereinbarungen zu treffen oder mit seinem Mandanten einen Stundensatz
zu vereinbaren. Der Stundensatz kann zwischen 200.- DM und 1000.- DM liegen,
wobei die Mandanten in manchen Fällen bei der Vereinbarung eines
Stundenhonorares günstiger rechnen als bei der Abrechnung nach BRAGO.
Reden Sie mit mir
auch über Ihre Preisvorstellungen.
Arme Parteien
kläre ich selbstverständlich über die Möglichkeit der Beratungshilfe und der
Prozeßkostenhilfe auf.
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